
Präventionsarbeit
Für eine Kultur der Grenzachtung
Unsere Kirchengemeinde soll sicherer Ort für alle sein – insbesondere für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die besonderen Schutz oder Unterstützung benötigen. Uns ist wichtig, dass sich alle Menschen bei uns wohl und gut aufgehoben fühlen: Kinder, Mitarbeitende, Ehrenamtliche und alle, die unsere Angebote nutzen.
Damit das gelingt, haben wir auf Grundlage der Vorgaben unserer Diözese verschiedene Schutzkonzepte und Maßnahmen entwickelt. Sie sollen dazu beitragen, Grenzverletzungen und Gewalt zu verhindern und ein respektvolles, achtsames Miteinander zu fördern.
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen unsere Konzepte und Maßnahmen vor.
Das institutionelle Schutzkonzept unserer Kirchengemeinde bündelt die Maßnahmen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt in unserer Kirchengemeinde. Es beinhaltet unsere Erkenntnisse aus der Schutz- und Risikoanalyse und die Konsequenzen, die wir daraus gezogen haben. Wir beschreiben im Schutzkonzept, wie wir grenzverletzendes und übergriffiges Handeln vermeiden und wie wir mit Meldungen der Vermutung oder Beobachtung von sexualisierter Gewalt umgehen.
Inhalte sind unter anderem:
- Thematisierung des Themas im Kontext Personalauswahl und Personalentwicklung
- Unterschrift der Erklärung zum grenzachtenden Umgang mit Verhaltenskodex
- Teilnahme an Präventionsschulungen
- Einsicht in Erweiterte Führungszeugnisse
- Handlungsleitfäden für die Intervention
- Ansprechpersonen für Betroffene und externe Anlaufstellen
Die Maßnahmen gelten sowohl für unsere Beschäftigten als auch für ehrenamtlich tätige Personen.
Unsere Kindertageseinrichtungen präzisieren die Regelungen des Schutzkonzeptes für ihren Arbeitsbereich.
In unseren Präventionsschulungen informieren wir über das Thema sexualisierte Gewalt (z.B. Täterstrategien, Ausmaß, ...), sensibilisieren wir für einen grenzachtenden Umgang und stärken die Handlungssicherheit im Umgang mit Grenzverletzungen und (sexualisierten) Übergriffen. Auch die Auseinandersetzung mit unserem Verhaltenskodex spielt eine wichtige Rolle.
Auf der Basis von weltlichem und kirchlichem Recht entscheiden wir, für welches Engagement in unserer Kirchengemeinde ein erweitertes Führungszeugnis notwendig ist. Wir fordern diejenigen, die nach Art, Intensität und Dauer im nahen Kontakt mit anvertrauten Personen stehen, auf, ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen und zur Einsichtnahme vorzulegen.
Mit der Erklärung zum grenzachtenden Umgang bestätigen Personen, die wir zum Handeln beauftragen, nach einer Unterweisung bzw. Schulung, dass sie sich zum Wohl der anvertrauten Personen verhalten wollen. Die Erklärung zum grenzachtenden Umgang beinhaltet auch unseren Verhaltenskodex. Dieser dient der Orientierung aller Beteiligten: Mitarbeitende, Teilnehmende und Eltern können nachlesen, welche Verhaltensweisen für einen grenzachtenden Umgang erwünscht oder ausgeschlossen sind. Damit wird die Anbahnung von sexuellen Übergriffen erschwert und Personen werden ermutigt, übergriffige Handlungen zu stoppen und ggf. zu melden.
In unserer Kirchengemeinde ermutigen wir Menschen dazu, sich zu Wort zu melden, wenn sie von Grenzverletzungen, Übergriffen bzw. psychischer, physischer oder sexualisierter Gewalt betroffen sind oder davon erfahren. Hierfür sind Handlungsleitfäden, Adressen zu weiteren internen und externen Unterstützungssystemenim Bereich "Hilfe und Unterstützung bei sexualisierter Gewalt" aufgeführt.

Quelle: Landkreis Emmendingen
Als zertifizierte Einrichtung mit dem Kinderschutzsiegel des Landkreises Emmendingen zeigen wir: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat bei uns höchste Priorität.